Eine in Österreich gesetzlich vorgeschriebe
Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Begutachtung von folgenden Fahrzeugen:
- PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 2,8 t Gesamtgewicht
- ungebremste Anhänger bis 750 kg
Maximaler Überziehungszeitraum:
Die §57a Überprüfung richtet sich dem Monat
der ersten Zulassung
+4 Monate.
Der Zeitraum zwischen den Begutachtungen
ist bei:
- Neufahrzeugen:
nach 3 Jahren ab Erstanmeldung, die zweite Überprüfung
nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- Alle anderen Fahrzeuge:
jährlich
Für die Überprüfung
benötigen wir:
- selbstverständlich das Fahrzeug
- sowie die KFZ-Zulassungspapiere
Folgendes wird bei der Überprüfung
kontrolliert:
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Bremsen
- Motor
- Beleuchtung
- Sicherheitseinrichtungen
- Ausrüstung